Prämienverbilligung 2022

vom Anrecht bis zum Antrag

Jährlich grüsst die Prämienverbilligung. Einmal im Jahr hast du nämlich die Möglichkeit, einen Antrag für die Prämienverbilligung einzugeben. Doch das ist kantonal und je nach deinem Einkommen oder je nach deinem Alter, auch noch nach dem Einkommen deiner Eltern geregelt. Verständlich, dass du vor lauter Angebote und Informationen den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen kannst. Doch genau dafür hast du uns! Wir prüfen für dich deine Möglichkeiten und unterbreiten dir deine Optionen. Die wichtigsten und häufigsten Fragen klären wir direkt hier schonmal auf.

Was ist der Sinn und Zweck der Prämienverbilligung?

Die individuelle Prämienverbilligung oder auch ivP genannt, ist ein finanzieller Beitrag an deine Prämie der obligatorischen Krankenversicherung. Mit dieser Verbilligung werden Personen und Haushalte entlastet, die in wirtschaftlich, bescheidenen Verhältnissen leben. Für die Beurteilung dessen, sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand, die Anzahl Kinder usw. massgebend.

Wer hat Anrecht auf eine Prämienverbilligung?

Wenn du deine Grundversicherung, also die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei einer vom Bund anerkannten Krankenversicherung hast und deine Vermögensverhältnisse eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen, kannst du eine Prämienverbilligung beantragen. 

Die Prämienverbilligung wird dann vom jeweiligen Kanton gewährt und ist – wie könnte es auch anders sein in der Schweiz – von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Wovon ist eine Prämienverbilligung abhängig?

Die Höhe deiner Prämienverbilligung ist abhängig von folgenden Faktoren: 

  • Steuerbares Gesamteinkommen
    Auch wenn du mit 18 Jahren noch im elterlichen Haushalt lebst, gilt bereits das steuerbare Gesamteinkommen. 
  • Ausbildung
    Junge Erwachsene erhalten während ihrer Erstausbildung eine erhöhte Prämienverbilligung. 
  • Wohnort
    Wie erwähnt, sind die Prämien von Kanton zu Kanton unterschiedlich  
  • Alter
  • Anzahl Personen bei einem gemeinsamen Haushalt

Das heisst also, dass du nach der Prüfung des Anrechts auf eine Prämienverbilligung, ganz individuell nach diesen Faktoren beurteilt wirst. Daraus ergibt sich dann die Höhe deiner Verbilligung.

Wie beantrage ich eine Prämienverbilligung?

In vielen Kantonen informiert die Verwaltung betroffene Personen, die aufgrund ihres steuerbaren Einkommens voraussichtlich ein Anrecht auf eine Prämienverbilligung hätte, mittels einem Schreiben. In anderen Kantonen muss man selbst die Initiative ergreifen und selbst einen Antrag stellen. Doch genau dafür hast du uns! Wir stehen dir dabei zur Seite und unterstützen dich vom Antrag bis zur Auszahlung.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Es ist nicht zu spät – sofern du diesen Artikel vor Ende März liest. Wer bis jetzt keine Prämienverbilligung erhält, hat noch bis zum 31. März 2022 Zeit, einen Antrag einzureichen. Ruf uns doch einfach direkt an und wir prüfen deine Unterlagen im Vorfeld und unterstützen dich auf deinem Weg. Kontaktiere uns für ein kostenloses Erstgespräch!

Kostenloses Erstgespräch

Schreib uns direkt und unkompliziert eine Nachricht und schildere uns dein Anliegen. Gerne melden wir uns so rasch wie möglich mit etwaigen Termin- oder direkten Lösungsvorschlägen bei dir!